Annahme von Erdaushub / Humus
Annahmebedinungen für die Deponie
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Angenommen wird Erdaushub nach Z.0 VwV AVV 170504 (Boden Baden-Württemberg).
Folgende mineralische Baureststoffe werden nicht angenommen: Mauerwerk, Ziegel, Natursteine, Randsteine, Pflastersteine, Betonerzeugnisse, unbewehrter Beton;
Nicht angenommen werden auch nicht als Spurenbestandteile der unter Punkt 1 genannten Materialien: Asphalt, Holz, Papier, Kunststoffe, Kabel, Metalle, Hausmüll, Sperrmüll, Farben, PVC-Reste, Styropor, Gips, sowie sonstiges nicht wiederaufbereitbares Material.Außerdem durch Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigte Materialien.
Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers. Container-Mulden dürfen nur unter Aufsicht des Werks-Personals entladen werden. Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte, verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt.
Zur Sicherung der Unbedenklichkeit des angelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen. Bei Anlieferung des Erdmaterials von bereits bebauten Flächen ist vor der ersten Anlieferung ein entsprechendes Gutachten unaufgefordert vorzulegen. Eventuell auftretende Wartezeiten, ggf. Baustillstandzeiten gehen zu Lasten des Anlieferers.
Es gelten unsere umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichend hiervon sind unsere Deponieleistungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Annahmebedinungen für Humus
Humus/Oberboden wird nur nach Absprache mit dem Waagenpersonal angenommen.